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MuAndújar, den 27.02.2024

Pepo, Gaby, Dora, Duna, Amira, Mina und Muñeca hatten riesiges Glück, nachdem sie unfassbares Pech hatten. Die sieben Geschwister wurden im Alter von nur vier Wochen in einem Pappkarton ausgesetzt. (In diesem Alter brauchen junge Hunde unbedingt noch ihre Mama – und es …

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Förderung des Tierschutzes

Tierschutz stellt ein weithin anerkanntes und bedeutsames öffentliches Interesse dar. Aus diesem hohen gesellschaftlichen Stellenwert und aus der Anerkennung des Tierschutzes als öffentliche Aufgabe resultiert die Verpflichtung des Gemeinwesens, den Schutz der Tiere zu fördern. Das Ziel des mit 1. Jänner 2005 in Kraft getretenen Bundestierschutzgesetzes ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf. Bund, Länder und Gemeinden sind verpflichtet, das Verständnis der Öffentlichkeit und insbesondere der Jugend für den Tierschutz zu wecken und zu vertiefen und haben nach Maßgabe budgetärer Möglichkeiten, tierfreundliche Haltungssysteme, wissenschaftlichen Tierschutz sowie Anliegen des Tierschutzes zu fördern.