Marta ist ein Abgabehund, sie wurde von der Familie eines Verstorbenen bei Maria vorbeigebracht. Leider fand sich kein Platz und keine Verwendung mehr für den Hund nachdem der Besitzer verstorben war.

Dabei ist Marta ist eine absolute Traumhündin: Sie ist menschenfreundlich, gutmütig und …

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Förderung des Tierschutzes

Tierschutz stellt ein weithin anerkanntes und bedeutsames öffentliches Interesse dar. Aus diesem hohen gesellschaftlichen Stellenwert und aus der Anerkennung des Tierschutzes als öffentliche Aufgabe resultiert die Verpflichtung des Gemeinwesens, den Schutz der Tiere zu fördern. Das Ziel des mit 1. Jänner 2005 in Kraft getretenen Bundestierschutzgesetzes ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf. Bund, Länder und Gemeinden sind verpflichtet, das Verständnis der Öffentlichkeit und insbesondere der Jugend für den Tierschutz zu wecken und zu vertiefen und haben nach Maßgabe budgetärer Möglichkeiten, tierfreundliche Haltungssysteme, wissenschaftlichen Tierschutz sowie Anliegen des Tierschutzes zu fördern.