siehe …
Update 14.11.2022

Iker hatte Besuch von seiner Vermittlerin und die hat ordentlich gestaunt, als er auf einmal neben ihr stand und ganz schüchtern Kontakt aufgenommen hat, sich sogar anfassen ließ.

Iker ist im Umgang sehr vorsichtig und zurückhaltend, obwohl er am Zaun einen ganz anderen Eindruck …

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Förderung des Tierschutzes

Tierschutz stellt ein weithin anerkanntes und bedeutsames öffentliches Interesse dar. Aus diesem hohen gesellschaftlichen Stellenwert und aus der Anerkennung des Tierschutzes als öffentliche Aufgabe resultiert die Verpflichtung des Gemeinwesens, den Schutz der Tiere zu fördern. Das Ziel des mit 1. Jänner 2005 in Kraft getretenen Bundestierschutzgesetzes ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf. Bund, Länder und Gemeinden sind verpflichtet, das Verständnis der Öffentlichkeit und insbesondere der Jugend für den Tierschutz zu wecken und zu vertiefen und haben nach Maßgabe budgetärer Möglichkeiten, tierfreundliche Haltungssysteme, wissenschaftlichen Tierschutz sowie Anliegen des Tierschutzes zu fördern.