Billy ist im besten Alter, läuft gut an der Leine und versteht sich mit Zwei- und Vierbeinern. Egal, ob groß oder klein, jung oder alt, Hund, Kind oder …
Vor rund 6 Monaten meldete einige Dorfbewohner, darunter Kinder, dass Billy sich frei streunend im Dorf aufhält. Eine Tierschützerin nahm ihn auf und versorgte ihn. Nun möchte er doch endlich der Welt zeigen, was für ein toller Kerl er ist.

Wir sind uns sicher, dass seine zukünftige Familie sehr …

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Förderung des Tierschutzes

Tierschutz stellt ein weithin anerkanntes und bedeutsames öffentliches Interesse dar. Aus diesem hohen gesellschaftlichen Stellenwert und aus der Anerkennung des Tierschutzes als öffentliche Aufgabe resultiert die Verpflichtung des Gemeinwesens, den Schutz der Tiere zu fördern. Das Ziel des mit 1. Jänner 2005 in Kraft getretenen Bundestierschutzgesetzes ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf. Bund, Länder und Gemeinden sind verpflichtet, das Verständnis der Öffentlichkeit und insbesondere der Jugend für den Tierschutz zu wecken und zu vertiefen und haben nach Maßgabe budgetärer Möglichkeiten, tierfreundliche Haltungssysteme, wissenschaftlichen Tierschutz sowie Anliegen des Tierschutzes zu fördern.